Fällt diese Unterstützung weg, kann gerade in Gebäuden, in denen sich viele Personen aufhalten, leicht Panik ausbrechen. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber unter anderem für Krankenhäuser, Schwimmbäder und Versammlungsstätten aber auch für bestimmte sonstige nicht-öffentliche Arbeitsumgebungen eine netzunabhängige Notbeleuchtung vor.
Nur rechtssicher ist wirklich sicher
Wie genau die Notbeleuchtung ausgestaltet sein muss, ist abhängig von vielen Faktoren. Grundsätzlich einzuhaltende lichttechnische Grundlagen regelt die europaweit gültige DIN EN 1838. Weitere Vorschriften sind in Gesetzestexten und Bauordnungen festgehalten. Grundsätzlich jedoch gilt: Die Notbeleuchtung muss über eine unabhängige Batterieversorgung oder durch ein besonders gesichertes und separates Netz gespeist werden. Zudem muss sie sich nach einem Stromausfall binnen Sekunden automatisch einschalten und ein definiertes Beleuchtungsniveau über eine ebenfalls festgelegte Mindestdauer gewährleisten.
Um dem Gesetz zu entsprechen, müssen Notbeleuchtungen außerdem nach der Installation in fest definierten Intervallen auf ihre Funktionstüchtigkeit hin geprüft werden. Dies betrifft sowohl die Leuchtmittel als auch die Ersatzstromquelle. Automatische Prüfeinrichtungen, wie sie einige Hersteller anbieten, können den Wartungsaufwand reduzieren.
Wir sind Ihr kompetenter Partner
Damit Sie bei der Ausgestaltung und Wartung der Notbeleuchtung in Ihren gewerblichen Räumen immer auf der rechtlich sicheren Seite sind, raten wir Ihnen dringend dazu, sich bei der Planung fachliche Unterstützung einzuholen. Gerne beraten wir Sie zur Erstinstallation einer Notbeleuchtung oder übernehmen die Wartung, Instandsetzung oder Modernisierung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir machen uns zeitnah bei Ihnen vor Ort ein Bild von der Ausgangssituation und beraten Sie über die weiteren notwendigen Schritte und setzen Ihr vorhaben zuverlässig und rechtssicher um, sodass auch Sie sich rundum 360° sicher fühlen.