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05. Dezember 2017

Rauchmelder – eine sinnvolle Pflicht, die Leben rettet

Gerade in der Adventszeit sorgen in den Wohnungen wieder vermehrt Kerzen für Gemütlichkeit und stimmungsvolle Atmosphäre.

Gleichzeitig rückt die Feuerwehr in dieser Zeit häufiger als zu jeder anderen Jahreszeit zu Wohnungsbränden aus: Zu oft werden Kerzen vergessen, brennen unbeobachtet ab, das Feuer greift auf trockene Tannenzweige über – das Unheil nimmt seinen Lauf. Rauchmelder jedoch schlagen unüberhörbar Alarm, sobald sie vermehrte Rauchentwicklung registrieren. So wird garantiert niemand vom Feuer überrascht – auch nicht im Schlaf. Eine Situation, die oftmals ein dramatisches Ende nimmt, wird so entschärft.

Nicht zuletzt aus diesem Grund besteht bereits seit fast einem Jahr besteht eine bundesweite Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten. In den meisten Bundesländern gilt darüber hinaus bereits auch eine Nachrüstpflicht für bestehende Wohnungen und Häuser. Für den Einbau ist immer der Eigentümer der Immobilie zuständig, für die Funktionserhaltung meist der Bewohner. In den landeseigenen Bauordnungen ist festgelegt, dass in jedem Schlafraum, jedem Kinderzimmer und jedem Flur, der als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen gilt, mindestens ein Rauchmelder angebracht sein muss. Einige Bundesländer haben diese Verpflichtung auf weitere Räume erweitert.

Sie sind unsicher, ob die aktuell angebrachten Rauchmelder in ihrer Immobilie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen? Oder planen Sie aktuell die Installation von Rauchmeldern im Neu- oder Umbau? Dann sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie, wie Sie Ihre Immobilie garantiert rechtssicher und zuverlässig mit Rauchmeldern versehen. So können Sie sicher sein, dass im Ernstfall kein Leben auf dem Spiel steht.